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Narco News Issue #44

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Verordnung des Zivilen Friedenscamps in der Gemeinde von Huitepec


Von Junta der Guten Regierung
Zentrales Herz der Zapatisten vor der Welt

12. März 2007

JUNTA DER GUTEN REGIERUNG ZENTRALES HERZ DER ZAPATISTEN VOR DER WELT

SNAJIL TZOBOMBAIL YUUN LEKIL JAMTELETIK TA OLOL YOON ZAPATISTA TA STUKIL SAT YELOB SJUNUL BALUMIL

13. März 2007.

VERORDNUNG DES FRIEDENSCAMPS VON HUITEPEC.

Compañeros und Compañeras, Brüder und Schwestern der verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen für den Schutz der Umwelt und von Mutter Natur.

Die Junta der Guten Regierung Zentrales Herz der Zapatisten vor der Welt der Hochlandzone von Chiapas, Mexiko, spricht ihr Wort und präsentiert die VERORDNUNG DES ZIVILEN FRIEDENSCAMPS IN DER GEMEINDE VON HUITEPEC, zweite Sektion Bezirk von San Cristóbal de las Casas, Chiapas, Mexiko.

Die zapatistischen indigenen Gemeinden und ihre autonomen Autoritäten sind verpflichtet unsere Mutter Erde und alles was darauf existiert, wie das Wasser, die Flüsse, Quellen, Wälder, Bäume, Tiere, Täler und Berge, zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen.

Aus diesem Grund ist die Verteidigung und der Kampf für unsere Mutter Erde und alle Lebewesen und natürliche Ressourcen genau so wichtig, wie die Verteidigung unseres eigenen Lebens vor der Zerstörung und den Tod, die von dem neoliberalen, kapitalistischen System aufgezwungen werden. Denn für uns sind die Erde und alle natürlichen Ressourcen Lebensquellen und nicht ein Geschäft, zu dem die schlechten Regierungen und die Unternehmer sie machen.

Aus diesem Grund präsentiert die Junta der Guten Regierung der Hochlandzone die folgenden Voraussetzungen und Regeln, für den bestmöglichen Betrieb des zivilen Beobachtungscamps an dem Ort mit dem Namen: ZAPATISTSCHES KOMMUNITÄRES NATURSCHUTZGEBIET UND ÖKOLOGISCHES RESERVAT “EL HUITEPEC”.

VORAUSSETZUNGEN

Erstens. – Volljährigkeit. In Mexiko ist die Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr erreicht. Minderjährige müssen eine Genehmigung oder Erlaubnis der Eltern oder eines Vormundes vorlegen.

Zweitens. – Die Vorlage eines Ausweises in Original und zwei Kopien: – Mexikaner: Wählerzulassung oder eine andere Identifizierung – Ausländer (Internationale): Reisepass und eine gültige Einreisegenehmigung.

Drittens. – Das Empfehlungsschreiben einer Nichtregierungsorganisation (vorzugsweise aus den Reihen der Anderen Kampagne).

Viertens. – Ausreichende Spanischkenntnisse.

Fünftens. – Teilnahme an den Vorbereitungsseminaren, die an jedem Montag in den Büros von Fray Bartolome de Las Casas vergeben werden, zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Konflikt in Chiapas und über die Gemeinde “Huitepec”.

Sechstens. – All diese Information muss bei Frayba eingereicht werden, die unserer Empfehlung folgend die Akten durchsehen und zusammenstellen werden, die Sie dann bei dieser Junta der Guten Regierung einreichen können, um eine entsprechende Beglaubigung zu erhalten.

REGELN

Erstens. – Notizbücher, Schreibfeder, Aufnahmegeräte, Fotoapparate, Videokameras, etc. sind mitzubringen, um Ihre Erfahrungen zu dokumentieren.

Zweitens. – Die Campteilnehmer müssen die anfallenden Kosten ihres Aufenthalts selbst tragen, so wie zum Beispiel: Reisekosten, Nahrung und Unterkunft.

Drittens. – Der Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen während des Aufenthaltes ist strengstens verboten. Jeder Nichteinhaltung dieser Regel wird zur Ausweisung aus dem Camp führen.

Viertens. – Alle Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, mit der Orientierung und der Zustimmung der zuständigen Kommission der Gemeinde.

Fünftens. – Provokationen jeglicher Art, die die Gemeinde und das Lager in Gefahr bringen könnten, dürfen nicht beantwortet werden.

Sechstens. – Die Beobachter dürfen während ihres Aufenthalts der Presse gegenüber keine politischen Erklärungen oder Verlautbarungen irgendeiner Art machen.

Siebtens. – Das Camp darf nur mit Genehmigung der zuständigen Kommission der Gemeinde verlassen werden. Zum Beispiel um Einkäufe zu erledigen, aus gesundheitlichen Gründen, um mit der Familie zu kommunizieren oder um das Naturschutzgebiet zu betreten.

Achtens. – Im Camp sowie in der Küche, im Speisesaal, in den Schlafzimmern, Latrinen und an allen anderen Orten ist stets für Sauberkeit zu sorgen.

Neuntens. – Die Misshandlung oder das Fällen von Bäumen sowie das Töten von Tiere innerhalb und außerhalb des Naturschutzgebietes sind untersagt.

Zehntens. – Am Ende des Campaufenthalts werden Sie gebeten einen schriftlichen Bericht über Ihre Aktivitäten, Erfahrungen und die vorgefundene Situation zu erstellen, und bei der JBG der Hochlandzone, mit eine Kopie an Frayba einzureichen.

Jede Nichterfüllung dieser Regeln wird die Ausweisung aus den zivilen Beobachtungsbrigaden nach sich ziehen und der Organisation gemeldet werden, die für Sie gebürgt hat.

Hochachtungsvoll

DIE JUNTA DER GUTEN REGIERUNG ZENTRALES HERZ DER ZAPATISTEN VOR DER WELT HOCHLANDZONE VON CHIAPAS, MEXIKO MÄRZ 2007

Mateo Pérez Gómez

Martha López López

Patricia Hernández Santiz

Esau Rodríguez Cano

***
übs. von Dana
Quelle: Enlace Zapatista

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